Die Staatsanwaltschaft (E-Book)
Artikelnummer: | 100962 |
Autor(en): | Heiko Artkämper |
Auflage: | 1 |
Format: | E-Pub, Mobi |
Preis: | € 3,99 |
Print-Ausgabe |
Erscheinungstermin: April 2015
Das Bild des Staatsanwalts/ der Staatsanwältin ist in der Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Missverständnissen behaftet; es ist entweder geprägt von der Vorstellung des (s)eine Akten in einem repräsentativen Dienstzimmer bearbeitenden Strafverfolgers oder von seinem "Auftritt" im Rahmen der Hauptverhandlung. Während Letzeres eine Facette staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit darstellt, istErsteres bloße Fiktion. Die alltägliche Arbeitsbelastung führt zu einem hoch qualifizierten Massengeschäft, bei dem der Dezernent - um nicht in der Aktenflut unterzugehen - ca. 80 Verfahren pro Monat, die als Neueingänge bei ihm eingehen, abschließen muss. In dieser kompakten Darstellung gibt der Autor einen Überblick über die Aufgaben, Funktionen und Organisation der Staatsanwaltschaften im Strafverfahren, beleuchtet die Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Zwischenverfahren wie auch im Hauptverfahren und in der Vollstreckung.
(Hinweis: Erstveröffentlichung als Aufsatzserie in der Fachzeitschrift Polizei – Studium – Praxis.)
Inhaltsverzeichnis
Teil 1
Aufgaben, Funktionen und Organisation der Staatsanwaltschaften im Strafverfahren
I. Eine kurze historische Reminiszenz
II. Aufbau der Staatsanwaltschaften
III. Aufgaben der Staatsanwaltschaft und der Polizei
IV. Umgang der Beteiligten miteinander
V. Aus- und Fortbildung
VI. Behördeneigene Regelungsmöglichkeiten vs. Individualität
Teil 2
Die Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Zwischenverfahren
Teil 3
Die Rolle der Staatsanwaltschaft im Hauptverfahren und in der Vollstreckung
I. Vorbereitung der Hauptverhandlung
II. Die Hauptverhandlung
III. Das Plädoyer des Staatsanwaltes
Anhang: Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht (Checkliste)
Textauszug
Teil 2
Die Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Zwischenverfahren
I. Die Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
Auch wenn die Polizei überwiegend die Ermittlungsarbeit leistet und damit rein faktisch die Herrschaft über diesen Verfahrensabschnitt
hat, besitzt sie keine Befugnis zur Beendigung eines Ermittlungsverfahrens. Diese Verantwortung liegt allein bei der Staatsanwaltschaft: Nur sie als Herrin des Vorverfahrens kann ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren zum Abschluss
bringen; diesem Recht korrespondiert eine Pflicht zum unverzüglichen förmlichen Abschluss des Ermittlungsverfahrens.
1 Allgemeines
Der Staatsanwalt hat – sofern er nicht weitere Ermittlungen tätigt – nur zwei Möglichkeiten zur Beendigung des Ermittlungsverfahrens: Öffentliche Klage erheben oder das Verfahren vorläufig oder endgültig einstellen. Sämtliche Formen der öffentlichen Klage setzen einen hinreichenden Tatverdacht voraus (§§ 170 Abs. 1, 203 StPO), der gegeben ist, wenn nach dem Akteninhalt bei vorläufiger Tatbewertung die Verurteilung des Beschuldigten mit Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. Der Staatsanwalt prognostiziert, ob er nach derzeitiger Sach- und Rechtslage am Ende einer Hauptverhandlung wahrscheinlich zum Antrag auf Verurteilung gelangen wird. Sicher muss er sich nicht sein, verbleibende Zweifel dürfen – solange noch eine Verurteilungswahrscheinlichkeit besteht – der Klärung in der Hauptverhandlung vorbehalten