Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht
Zeugenrolle und Sachverständigenstatus
- Artikel-Nr.: 102109
- Autoren: Carola Jakobs, Heiko Artkämper
- ISBN: 978-3-8011-0909-7
- Auflage: 3. Aufl. 2022
- Format: 288 Seiten, DIN A5, Broschur
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Polizeibeamte sind – wie andere Bürger auch – in die staatsbürgerlichen Zeugenpflichten eingebunden. Auch als Sachverständige treten sie vermehrt im Strafverfahren vor Gericht auf. In beiden Funktionen tragen sie eine entscheidende Verantwortung für den Ausgang des Verfahrens.
Allerdings kann das gegenseitige Verhältnis von Polizeibeamten auf der einen und Justiz – verstanden im Sinne von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung – auf der anderen Seite von Missverständnissen geprägt werden. Unterschiedliche Aufgaben und Funktionen der Verfahrensbeteiligten können dafür ausschlaggebend sein. In den polizeilichen Ermittlungsverfahren ist der Polizeibeamte weitgehend selbstständiger Ermittler. In der Hauptverhandlung ist er Zeuge oder Sachverständiger, der Rechenschaft über seine Arbeit abzulegen hat und dessen Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit geprüft wird.
Besonderes Augenmerk richtet die Verteidigung auf die Verwertbarkeit polizeilicher Vernehmungen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die gesamte Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft wird in Frage gestellt und damit nach unzulässigen Maßnahmen gesucht, für die Beweisverwertungsverbote geltend gemacht werden können. Dies ist im Rechtsstaat so vorgesehen und drängt den Beamten nur scheinbar in eine Verteidigungsrolle. Gleichwohl wird diese Vorgehensweise als unangenehm empfunden und verunsichert manchen Zeugen und Sachverständigen.
In diesem Buch vermitteln die Autoren das erforderliche Wissen für Polizeibeamte, um vor Gericht die notwendige Handlungssicherheit zu erlangen. Gleichzeitig wollen sie das – oftmals unterschätzte – Verantwortungsbewusstsein des Polizeibeamten für seine Aufgaben in einem rechtsstaatlichen und fairen Strafprozess schärfen.
Die vorliegende Neuauflage wurde inhaltlich überarbeitet und um weitere Praxistipps und Beispiele ergänzt. Rechtsprechung und Gesetzgebung wurden auf den aktuellen Stand gebracht.
Carola Jakobs
Staatsanwaltschaft Dortmund, Abteilungsleiterin/Dezernentin für Ärzteverfahren, Rechthilfe pp.
Heiko Artkämper
Studium der Rechtswissenschaften überwiegend an der Ruhr-Universitat Bochum, erstes juristisches Staatsexamen 1984, zweites juristisches Staatsexamen 1988, Promotion zum Dr. jur. 1994. Von 1984 bis 1993 (Forschungs- und Lehr-)Tätigkeit für die Ruhr-Universität Bochum als wissenschaftliche Hilfskraft, wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht. 1991 Lehrauftrag für die Fachhochschule für Recht und Verwaltung in Potsdam. 1993 Eintritt in den staatsanwaltschaftlichen Dienst. Seit Mai 1995 Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Ernennung zum Gruppenleiter 2006.
Tätigkeitsschwerpunkte: Mord / Totschlag / Brandstiftung / erpresserischer Menschenhandel / Geiselnahme /Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz / Bergunfallsachen / tödliche Verkehrsunfälle / tödlicher Einsatz von Schusswaffen durch Exekutivbeamte.
Nebentätigkeiten seit 1995 als Mitglied des Justizprüfungsamtes Hamm, Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Fortbildungsveranstaltungen für junge Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Umfangreiche bundesweite Vortragstätigkeiten sowohl für Polizeibeamte als auch für Staatsanwälte und Richter. Themenschwerpunkte: Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht / Belehrungen / Gegenüberstellungen / Konfliktverteidigung und deren Abwehr / Einsatz technischer Mittel im Ermittlungsverfahren. Von 2002 bis 2005 Dozent im Ratslehrgang in Selm-Bork.
Mitherausgeber des Strafrechtsreports (StRR).
Veröffentlichungen:
- Hausbesetzer, Hausbesitzer, Hausfriedensbruch. Springer 1995.
- Gegenüberstellungen - Erkenntnisquelle mit Kautelen. In: Kriminalistik 1995, S. 645 ff.
- Fehlerquellen der Beschuldigtenvernehmung. In: Kriminalistik 1996, S. 393 ff.
- Fehlerquellen der Beschuldigtenvernehmung II. In: Kriminalistik 1996, S. 471 ff.
- Anmerkung zu OLG Brandenburg, NJ 1996, 590. In: Neue Justiz 1996, S. 591 f.
- Sofortfahndung und Wiedererkennen. In: Kriminalistik 1997, S. 505 f.
- Die ,,gestörte” Hauptverhandlung, 2. Aufl., Gieseking 1997.
- Belehrungsproblematik und Verwertbarkeit. In: Polizei - heute, 1998, S. 7 ff.
- Praktikerforum: Mindeststandards der Pflichtverteidigung. In: Neue Justiz 1998, S. 134.
- Ermittlungsmaßnahmen in Funktelefonnetzen. In: Kriminalistik 1998, S. 202 ff.
- Praktikerforum: Das Recht zur Verteidigerkonsultation. In: Neue Justiz 1998, S. 246.
- Praktikerforum: Absprachen im Strafverfahren. In: Neue Justiz 1998, 5. 409.
- Polizeiliche Vernehmungen. In: Kriminalistik 1998, 5. 572 ff.