Die Staatsanwaltschaft

Das Bild des Staatsanwalts/ der Staatsanwältin ist in der Öffentlichkeit mit einer Vielzahl von Missverständnissen behaftet; es ist entweder geprägt von der Vorstellung des (s)eine Akten in einem repräsentativen Dienstzimmer bearbeitenden Strafverfolgers oder von seinem "Auftritt" im Rahmen der Hauptverhandlung. Während Letzeres eine Facette staatsanwaltschaftlicher Tätigkeit darstellt, istErsteres bloße Fiktion. Die alltägliche Arbeitsbelastung führt zu einem hoch qualifizierten Massengeschäft, bei dem der Dezernent - um nicht in der Aktenflut unterzugehen - ca. 80 Verfahren pro Monat, die als Neueingänge bei ihm eingehen, abschließen muss. In dieser kompakten Darstellung gibt der Autor einen Überblick über die Aufgaben, Funktionen und Organisation der Staatsanwaltschaften im Strafverfahren, beleuchtet die Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Zwischenverfahren wie auch im Hauptverfahren und in der Vollstreckung.
(Hinweis: Erstveröffentlichung als Aufsatzserie in der Fachzeitschrift Polizei – Studium – Praxis.)
Heiko Artkämper
Studium der Rechtswissenschaften überwiegend an der Ruhr-Universitat Bochum, erstes juristisches Staatsexamen 1984, zweites juristisches Staatsexamen 1988, Promotion zum Dr. jur. 1994. Von 1984 bis 1993 (Forschungs- und Lehr-)Tätigkeit für die Ruhr-Universität Bochum als wissenschaftliche Hilfskraft, wissenschaftlicher Mitarbeiter und wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Straf- und Strafprozessrecht. 1991 Lehrauftrag für die Fachhochschule für Recht und Verwaltung in Potsdam. 1993 Eintritt in den staatsanwaltschaftlichen Dienst. Seit Mai 1995 Kapitaldezernent bei der Staatsanwaltschaft Dortmund, Ernennung zum Gruppenleiter 2006.
Tätigkeitsschwerpunkte: Mord / Totschlag / Brandstiftung / erpresserischer Menschenhandel / Geiselnahme /Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz / Bergunfallsachen / tödliche Verkehrsunfälle / tödlicher Einsatz von Schusswaffen durch Exekutivbeamte.
Nebentätigkeiten seit 1995 als Mitglied des Justizprüfungsamtes Hamm, Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und Fortbildungsveranstaltungen für junge Staatsanwälte und Staatsanwältinnen. Umfangreiche bundesweite Vortragstätigkeiten sowohl für Polizeibeamte als auch für Staatsanwälte und Richter. Themenschwerpunkte: Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht / Belehrungen / Gegenüberstellungen / Konfliktverteidigung und deren Abwehr / Einsatz technischer Mittel im Ermittlungsverfahren. Von 2002 bis 2005 Dozent im Ratslehrgang in Selm-Bork.
Mitherausgeber des Strafrechtsreports (StRR).
Veröffentlichungen:
- Hausbesetzer, Hausbesitzer, Hausfriedensbruch. Springer 1995.
- Gegenüberstellungen - Erkenntnisquelle mit Kautelen. In: Kriminalistik 1995, S. 645 ff.
- Fehlerquellen der Beschuldigtenvernehmung. In: Kriminalistik 1996, S. 393 ff.
- Fehlerquellen der Beschuldigtenvernehmung II. In: Kriminalistik 1996, S. 471 ff.
- Anmerkung zu OLG Brandenburg, NJ 1996, 590. In: Neue Justiz 1996, S. 591 f.
- Sofortfahndung und Wiedererkennen. In: Kriminalistik 1997, S. 505 f.
- Die ,,gestörte” Hauptverhandlung, 2. Aufl., Gieseking 1997.
- Belehrungsproblematik und Verwertbarkeit. In: Polizei - heute, 1998, S. 7 ff.
- Praktikerforum: Mindeststandards der Pflichtverteidigung. In: Neue Justiz 1998, S. 134.
- Ermittlungsmaßnahmen in Funktelefonnetzen. In: Kriminalistik 1998, S. 202 ff.
- Praktikerforum: Das Recht zur Verteidigerkonsultation. In: Neue Justiz 1998, S. 246.
- Praktikerforum: Absprachen im Strafverfahren. In: Neue Justiz 1998, 5. 409.
- Polizeiliche Vernehmungen. In: Kriminalistik 1998, 5. 572 ff.