News-Archiv
Leitsätze StVG / StGB
Kennzeichenmissbrauch bei Verwendung eines mit einem Kennzeichen eines anderen Mitgliedstaates der EU versehenen Fahrzeugs im Inland
§ 22 StVG
Ein Kennzeichenmissbrauch scheidet aus, wenn das Fahrzeug, das im Inland keinen regelmäßigen Standort (mehr) hat, im Inland auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt wird und dieses mit einem Kennzeichen eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedsstaates versehen ist, sowie der Betreiber für das Fahrzeug eine gültige Zulassungsbescheinigung hat, die den Anforderungen nach § 20 Abs. 1 FZV entspricht.
OLG Nürnberg, 2 St OLG Ss 272/11, vom 21.3.2012, veröffentlicht in ZfSch 2012, 348
StGB
Kollision eines Einkaufswagens mit einem geparkten Pkw
§ 142 StGB
Die Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz ist ein „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne des § 142 StGB.
OLG Düsseldorf, 1 RVs 62/11, vom 7.11.2011, veröffentlicht in NStZ 2012, 326
Verkehrsatypische Pervertierung und konkrete Gefahr
§ 315b Abs. 1 Nr. 1 – 3 StGB
Die Strafbarkeit nach § 315b Abs. 1 StGB bei einem sog. Verkehrsfeindlichen Inneneingriff setzt voraus, dass zu dem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Einstellung hinzukommt, dass es der Täter mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht. Erst dann liegt eine verkehrsatypische „Pervertierung“ eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen „Eingriff“ in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor.
Eine konkrete Gefährdung i.S. des § 315b StGB liegt nur dann vor, wenn die Tathandlung zu einer kritischen Situation führt, in der – was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist – die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht.
BGH, 4 StR 522/11, vom 22.11.2011, veröffentlicht in NZV 2012, 249
Fahruntüchtigkeit wegen Überschreitung des Grenzwertes für Benzoylecgonin
§§ 315c Abs. 1 Nr. 1a, 316 StGB
Gesicherte Erfahrungswerte, die es erlauben würden, bei Blutwirkstoffkonzentrationen oberhalb eines bestimmten Grenzwertes ohne Weiteres auf eine rauschmittelbedingte Fahrunsicherheit zu schließen, bestehen bisher nicht. Es bedarf daher neben dem positiven Blutwirkstoffbefund noch weiterer aussagekräftiger Beweisanzeichen, die im konkreten Einzelfall die Fahruntüchtigkeit belegen.
BGH, 4 StR 477/11, vom 21.12.2011, veröffentlicht in NStZ 2012, 324