VDP Kurznachrichten
Leitsätze StVO (03.12.2019)
von Bernd Brutscher
Voraussetzungen bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
§ 3 StVO
Bei Geschwindigkeiten von 100 km/h und mehr sollen die Urteilsfeststellungen belegen, das bei einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mithilfe eines nicht geeichten und nichtjustierten Tachometers im Polizeifahrzeug die Messstrecke nicht kürzer als 500 m war. Bei Geschwindigkeiten über 90 km/h soll der (gleichbleibende) Verfolgungsabstand nicht mehr als 100 m betragen.
KG Berlin, Beschl. v. 5.4.2019, 3 Ws (B) 114/190, veröffentlicht in VRS 135, 292
Vorsatz bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung
§ 3 StVO
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 % ist regelmäßig von Vorsatz auszugehen.
KG, Beschl. v. 6.3.2019, 3 Ws (B) 47/19, veröffentlicht in NStZ 2019, 530
Unzulässigkeit des Überholens auf einer mehrspurigen innerörtlichen Straße über die Fahrbahn des Gegenverkehrs
§§ 7, 17, 18 StVG; §§ 5, 7 Abs. 3b und 5 StVO
Wer auf einer mehrspurigen Straße ein vorausfahrendes Fahrzeug links über die Gegenfahrbahn überholt und sodann aufgrund herannahenden Gegenverkehrs wieder nach rechts in den eigenen Fahrstreifen zurückzieht, wobei es zur Kollision mit einem sich dort spurtreu verhaltenden überholten Pkw kommt, haftet für einen daraus resultierenden Schaden allein.
LG Hamburg, Urt. v. 7.3.2019, 319 O 124/17, veröffentlicht in NZV 2019, 484
Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Anforderungen an einen Vorfahrtsverzicht; Mithaftung bei sog. halber Vorfahrt
§ 8 StVO
Von einem Vorfahrtsverzicht ist nur auszugehen, wenn der Berechtigte den Verzichtswillen in unmissverständlicher Weise zum Ausdruck bringt. Allein aus dem Umstand, dass der Berechtigte an der Kreuzung abgestoppt hat, lässt sich kein Vorfahrtsverzicht ableiten, zumindest wenn dies auf dem Umstand beruht, dass der Berechtigte seinerseits anderen Verkehrsteilnehmern Vorfahrt gewähren müsste. Eine Mithaftung unter dem Gesichtspunkt „halbe Vorfahrt“ kommt nur in Betracht, wenn der Zusammenstoß durch eine zu hohe Geschwindigkeit des Vorfahrtsberechtigten mitverursacht worden ist.
OLG Hamm, Beschl. v. 22.7.2018, 7 U 35/18, veröffentlicht in SVR 2019, 342
Haftungsverteilung bei Kollision zwischen Pkw-Fahrer und verbotswidrig überholendem Motorradfahrer
§ 7 StVG, § 17 Abs. 1 StVG, § 17 Abs. 2 StVG, § 5 StVO, § 8 StVO
Bei einer ununterbrochenen Mittellinie kann auch ein einbiegender Kraftfahrer darauf vertrauen, dass nicht unter Inanspruchnahme einer für den Gegenverkehr bestimmten Fahrspur überholt wird.
Bei einer langsamen Einfahrgeschwindigkeit des beklagten Pkw-Fahrers und einer angesichts der Verkehrssituation viel zu hohen Geschwindigkeit, mit der der klagende Motorradfahrer verbotswidrig unter Überfahren der ununterbrochenen Linie und der Sperrfläche an der wartenden Kolonne vorbei in den Einmündungsbereich einfuhr und einem Vorfahrtsverstoß des beklagten Pkw-Fahrers kann eine hälftige Haftungsverteilung angebracht sein.
OLG München, Urt. v. 15.3.2019, 10 U 2655/18, veröffentlicht in SVR 2019, 419
Vorfahrtsregelung bei der Führung eines Radweges über einen Bordstein in einen Fahrradschutzstreifen
§ 10 Satz 1 StVO
§ 10 Satz 1 StVO ist nicht anzuwenden, wenn ein Radweg über einen abgesenkten Bordstein auf einen dort beginnenden (wenige Meter langen) Fahrradschutzstreifen geführt wird.
KG Berlin, Urt. v. 18.2.2019, 25 U 16/18, veröffentlicht in SVR 2019, 417