VDP Kurznachrichten
Leitsätze StVO / StVZO / StVG (20.04.2020)
von Bernd BrutscherStVO
Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr
§ 23 Abs. 1a StVO
Für die Annahme der Nutzung eines elektronischen Geräts im Straßenverkehr bedarf es im Bußgeldurteil weder der ausdrücklichen Feststellung, welche Bedienfunktion konkret genutzt worden ist, noch ist die Wahrnehmung von Sprechbewegungen für die Annahme einer Nutzung des Gerätes erforderlich.
KG, Beschl. v. 14.8.2019, 3 Ws (B) 273/19 - 162 Ss 112/19, veröffentlicht in ZfSch 2019, 591-592
Vorgehen gegen „Autoposer“
StVO § 30, §§ 1, 3 PolG BW
Straßenverkehrsbehörden können gegen sog. Auto-Poser eine auf § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 PolG BW i.V.m § 30 Abs. 1 StVO gestützte Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung erlassen, die die in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO normierten Verbote konkretisiert und eine Grundlage für die Verwaltungsvollstreckung schafft.
Eine Untersagungs- bzw. Unterlassungsverfügung solchen Inhalts kann in zeitlicher und örtlicher Hinsicht weitgehend unbeschränkt erlassen werden, wenn aufgrund konkreter Tatsachen zu befürchten steht, dass es anderenfalls zu einer zeitlichen und örtlichen Verlagerung des Auto-Posens kommt.
Die in § 30 Abs. 1 Satz 1 StVO normierten Verbote knüpfen nicht an die technische Beschaffenheit des Fahrzeugs, sondern an ein Verhalten des Fahrzeugführers an.
VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.2018, 1 K 4344/17, veröffentlicht in SVR 2019, 315
StVZO
Fahrtenbuchauflage; Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers
§ 31a StVZO
Eine Fahrtenbuchauflage kann nicht angeordnet werden, wenn der Fahrzeughalter der Bußgeldbehörde rechtzeitig vor Ablauf der Verjährungsfrist die vollständigen Personalien des Fahrzeugführers (Vorname, Name und vollständige Adresse) mitteilt und mit hinreichender Sicherheit feststeht, dass diese Person das Fahrzeug geführt hat (z.B. durch einen Bildabgleich mit einer Passkopie), die Verfolgung der Verkehrszuwiderhandlung jedoch daran scheitert, dass in Ländern außerhalb der Europäischen Union eine Ahndung von Verkehrsverstößen nur sehr schwierig oder überhaupt nicht möglich ist.
VGH Bayern, Urt. v. 1.4.2019, 11 B 19.56, veröffentlicht in VRS 130, 309
StVG
Schäden an nachfolgendem Fahrzeug durch aufgewirbelten Gegenstand
§§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 3 StVG
Wird ein nachfolgendes Fahrzeug durch einen Gegenstand beschädigt, der entweder durch das vorausfahrende Fahrzeug aufgewirbelt oder von diesem herabgefallen ist, so hat der Halter des vorausfahrenden Fahrzeug gem. § 7 Abs. 1 StVG für den Schaden einzustehen, da sich die Rechtsgutsverletzung in beiden Fällen bei dem Betrieb des vorausfahrenden Fahrzeugs ereignet hat.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 9.4.2019, 1 U 170/16, veröffentlicht in VRS 135, 281
Absehen vom Fahrverbot
§ 25 Abs. 1 StVG; § 4 Abs. 1 BKatV
Bei drei gewichtigen Verkehrsverstößen innerhalb von wenig mehr als einem halben Jahr, von denen einer bereits mit einem Fahrverbot geahndet wurde, ist die Anordnung eines Fahrverbots auch bei Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz geboten.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.4.2019, 2 Rb 8 Ss 229/19, veröffentlicht in NStZ 2019, 530